Jagdrevier Bühlertann: Gemeinde Bühlertann

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Jagdrevier Bühlertann

Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bühlertann

Der Gemeinderat, als Jagdvorstand und Verwalter der Jagdgenossenschaft Bühlertann, hat 2023 das Jagdrevier Bühlertann auf die Dauer von 6 Jahren verpachtet. 

  • Jagdbogen Nr. I
    Pächter: Johann Pfisterer - Bühlertann, Rudolf Engel sen. - Bühlertann, Rudolf Engel jun. - Schwäbisch Hall
     
    Johann Pfisterer07973 6100 
    Rudolf Engel sen.07973 6121

     
  • Jagdbogen Nr. II 
    Pächter: Markus Schirle, Bühlerzell-Geifertshofen

    Markus Schirle 07974 911540 oder 0170 5853728
     
  • Jagdbogen Nr. III 
    Pächter: Udo Stein - Bühlertann

    Udo Stein 07973 5742 oder 0171 6990925
     
  • Jagdbogen Nr. IV
    Pächter: Paul Schmieg - Bühlertann

    Paul Schmieg 07973 6626 oder 0175 7251203
     
  • Jagdbogen Nr. V 
    Pächter: Hilmar Wanner - Ellwangen, Christoph Fischer - Rainau

    Hilmar Wanner      0173 9298497
    Christoph Fischer  0171 1402556


     

Hinweise zur Wildschadensverhütung:

Besonders bei Maisäckern, dürfen wir um eine enge Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Jagdpächtern bitten. Schutzmaßnahmen bei Maisäckern wie Elektrozäune, Schreckschussanlagen, Radios, Blinkleuchten, usw., dürfen auf keinen Fall beschädigt werden. Nach den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes erlischt der Anspruch auf Wildschadensersatz, wenn der Geschädigte die vom Ersatzpflichtigen zur Abwehr von Wildschäden getroffenen Maßnahmen unwirksam macht.

Hinweise zur Anmeldung von Wildschäden:

Der Anspruch auf Wildschadensersatz erlischt, wenn der Geschädigte den Schadensfall nicht binnen 1 Woche nach Kenntnisnahme beim Bürgermeisteramt anmeldet. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die wir zu beachten bitten.

Das Formular Anmeldung von Wildschäden (PDF-Datei) kann hier abgerufen werden.

Gemäß § 12 Absatz 2 der Durchführungsverordnung zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) stellt die untere Jagdbehörde den Städten und Gemeinden das Verzeichnis der anerkannten Wildschadensschätzerinnen und Wildschadensschätzer zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 57 Absatz 3 JWMG zur Verfügung.

Das Verzeichnis finden Sie hier - Verzeichnis der Wildschadensschätzer (PDF-Datei)