Personalausweis
Im Detail
Seit 1. November 2010 wird nur noch der neue Personalausweis im Scheckkartenformat ausgestellt. Im Inneren der Ausweiskarte ist, ähnlich dem Reisepass, ein berührungslos lesbarer Chip untergebracht.
Im Chip werden künftig die Personendaten, das Lichtbild und seit 01. August 2021, zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Kombination von Foto und Fingerabdruck soll es Unberechtigten erschweren, den Personalausweis missbräuchlich zu verwenden.
Der neue Personalausweis bietet mit neu geschaffenen Funktionen viele Einsatzmöglichkeiten in der digitalen Welt, vor allem im Internet.
Eine Möglichkeit ist das "Sich-online-Ausweisen", auch eID-Funktion oder Online-Ausweisfunktion genannt. Mit der eID-Funktion kann sich der Ausweisinhaber bequem von Zuhause aus im Internet sicher und eindeutig ausweisen. Diese Funktion ist bei Ausweisinhabern ab 16 Jahren automatisch aktiviert. Bei deaktivierter Funktion kann der Chip ab dem 16. Lebensjahr, auf Antrag, ohne Gebühr freigeschaltet werden.
Informationen zum Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion:
PIN-Rücksetzungs- und Aktivierungsdienst
Wer einen Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Service-Tipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.
Darüber hinaus kann mit dem neuen Personalausweis auf Wunsch auch die elektronische Unterschriftsfunktion (digitale Signatur) verwendet werden. Mit ihr können einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnet werden, die sonst nur per Schriftform rechtsverbindlich wären. Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, sondern von speziellen Dienstleistern - den Signaturanbietern - die nach dem Signaturgesetz zugelassen sind. Eine Liste der zugelassenen Signaturanbieter finden Sie auf den Seiten der Bundesnetzagentur.
Weitere Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie im Internet auf der Mitteilungsseite des Bundesministeriums des Innern: Personalausweisportal.
Ausweispflicht
- Nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis sind Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen.
- Ausgenommen von der Ausweispflicht sind Personen, die im Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses sind. Personalausweise werden ab dem 24. Lebensjahr für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt, bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre.
- Personen, für die ein Betreuer bestellt worden ist, die voraussichtlich dauerhaft in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind oder die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können, können durch die zuständige Personalausweisbehörde von der Ausweispflicht befreit werden. Nähere Auskünfte erteilt das Einwohnermeldeamt, die Befreiung von der Ausweispflicht kann nur dort beantragt werden!
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen (der Antrag kann nur persönlich gestellt werden):
- alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (Passbild) aus neuster Zeit
- Geburtsurkunde sofern bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden
WICHTIG!! Bitte unbedingt beachten! Bei unter 16jährigen:
- Unterschriften und Ausweise der Erziehungsberechtigten, mindestens ein Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen, ggf. unterschriebene Einverständniserklärung und Ausweis des nicht vorsprechenden Elternteils
- Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten
Termine und Fristen
- Es wird empfohlen, den neuen Personalausweis einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit des bisherigen Ausweises zu beantragen. Die Fertigstellung kann je nach Antragsaufkommen 2-4 Wochen in Anspruch nehmen.
- Sie können Ihren neuen Personalausweis ca. 3 Tage nach Zustellung des PIN-Briefes innerhalb der Öffnungszeiten beim Bürgerbüro abholen. Bringen Sie dazu Ihren bisherigen Personalausweis/Vorläufigen Personalausweis mit!
- Zur Abholung Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, diese Person muss zusätzlich ihren eigenen Ausweis/Pass vorlegen.
- Prüfen Sie jeweils rechtzeitig vor einer Auslandsreise, ob ihre Ausweisdokumente noch gültig sind.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden.
Gebühren
Unter 24 Jahre:
- 22,80 €
- Gültigkeit 6 Jahre
Über 24 Jahre:
- 37,00 €
- Gültigkeit 10 Jahre