Rathausvordrucke
Mit der Maus ins Rathaus
Unter diesem Motto bietet die Gemeinde Bühlertann ihren Bürgerinnen und Bürgern einen 24h Service in verschiedenen Bereichen. Klicken Sie mal rein!
Verschiedenes
Verschiedene Formulare wie das SEPA-Landschriftmadant zum Einzug von Forderungen, Formulare zur Kernzeitenbetreuung oder den Antrag auf Plakatiergenehmigung - einfach online ausfüllen, ausdrucken und absenden!
Allgemeine Vordrucke
- Lastschriftmandat-SEPA (PDF-Dokument, 46,26 KB, 22.09.2021)
- Ummeldung der Wasser- und Abwassergebühren aufgrund Eigentümerwechsel (Microsoft Word Dokument, 1,01 MB, 15.05.2024)
- Amtsblatt-Bestellformular (PDF-Dokument, 271,63 KB, 27.01.2022)
- Antrag und Merkblatt auf Erteilung einer Plakatiergenehmigung für Plakatständer, Werbetafeln und Spanntransparente (PDF-Dokument, 535,27 KB, 22.09.2021)
- Kernzeitbetreuung Anmeldung (PDF-Dokument, 90,83 KB, 08.07.2022)
Melderecht
- Erklärung gemäß § 34 Meldegesetz des Landes BW zur Veröffentlichung von Personendaten - Widerspruch Meldeportal (PDF-Dokument, 42,18 KB, 22.09.2021)
- Wohnungsgeberbestätigung (PDF-Dokument, 29,62 KB, 22.09.2021)
Personalausweis- und Passwesen
Auskünfte aus dem Melderegister
Mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes am 1. November 2015 hat der Auskunftsersuchende anzugeben, ob die Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke benötigt wird. Gewerbliche Zwecke sind beispielsweise: Adressabgleich, Adressermittlung, Aktualisierung eigener Bestandsdaten, Forderungsmanagement, Werbung, Adresshandel. Grundsätzlich ist die Verwendung von Melderegisterdaten für gewerbliche Zwecke zulässig, sofern es nicht m Zwecke der Werbung oder des Adresshandels geht. Für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels sind Melderegisterauskünfte nur zulässig, wenn die Betroffenen in die Übermittlung ihrer Meldedaten für diese Zwecke ausdrücklich eingewilligt haben. Die Einwilligung muss gegenüber der Auskunft verlangenden Stelle erklärt werden und den Formerfordernissen der Melderegisterauskunftsverordnung entsprechen. Sie kann auch gegenüber dem Bürgeramt (als Meldebehörde) als eine generelle Einwilligung für einen oder beide der genannten Zwecke erklärt werden. Wenn eine Melderegisterauskunft zwar für gewerbliche Zwecke, nicht hingegen für Zwecke der Werbung und / oder des Adresshandels genutzt werden soll, ist dies in der Anfrage anzugeben. Benötigen sie die Auskunft beispielsweise, weil ein Kunde unter seiner bisherigen Anschrift nicht mehr zu erreichen ist, so geben Sie unter Nennung eines Geschäftszeichens als gewerblichen Zweck „Adressabgleich“ an. Zudem erklären Sie: „Ich / Wir verwende/-n die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels“. Melderegisterauskünfte unterliegen der Zweckbindung. Das bedeutet insbesondere, dass Sie Daten, die sie unter Angabe eines gewerblichen Zwecks erhalten haben, nur für diesen Zweck nutzen dürfen. Die zweckwidrige Verwendung von Melderegisterauskünften stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Bitte senden Sie Ihre Anfrage an folgende Adresse:
Gemeinde Bühlertann
Hauptstraße 12
74424 Bühlertann
Kosten
Die Verwaltungsgebühr beträgt 6,00 €.
Benötigte Unterlagen
Angaben zur gesuchten Person:
- Vor- und Familienname
- Letzte bekannte Adresse in Bühlertann
- Wenn vorhanden Geburtsdatum u. Geburtsort oder Alter
Hier können Sie den Antrag downloaden (PDF-Dokument, 481,59 KB, 22.09.2021)
Führungszeugnis online beantragen
Führungszeugnis (einfach) beantragen
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher häufig vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses.
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- Privatführungszeugnis (N) für private Zwecke
- Behördenführungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister.
Wird für eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt, ein Führungszeugnis beantragt, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt.
Hat eine Person neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere EU-Staatsangehörigkeit oder mehrere, wird ebenfalls ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Bei mehreren EU-Staatsangehörigkeiten werden Auskünfte aus allen Herkunftsstaaten eingeholt.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag stellen:
- persönlich beim Bürgerbüro
- schriftlich, ebenfalls beim Bürgerbüro, unter Nennung der Personaldaten (Geburtstag, Geburtsname, eventuell abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift). In diesem Fall muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Wenn nicht schon aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Setzen Sie sich auch wegen der Gebührenbegleichung vor der schriftlichen Antragstellung mit der Meldebehörde in Verbindung.
- über ein Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz
Dies bietet sich vor allem an, wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Für jede Form der Antragstellung gilt:
- Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung wie z.B. die Eltern für Minderjährige stellen. Eine andere Person können Sie nicht bevollmächtigen.
- Wenn Sie den Antrag stellen, müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es mit der Post direkt vom Bundesamt für Justiz.
- Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an diese geschickt. Geben Sie daher bei der Antragstellung die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- zusätzlich bei einem Behörden-Führungszeugnis (O): Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck
Wenn Sie Ihr Führungszeugnis im Internet über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz stellen möchten, brauchen Sie zusätzlich:
- neuer elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
- AusweisApp2
- gegebenenfalls digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können
Kosten
- EUR 13,00
- egal, ob nationales oder europäisches Führungszeugnis
Führungszeugnis (erweitert) beantragen
Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher oft vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen. Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerbern und Bewerberinnen in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise folgende Tätigkeiten:
- Erzieher oder Erzieherin
- Lehrer oder Lehrerin
- Schulbusfahrer oder Schulbusfahrerin
- Bademeister oder Bademeisterin
- Sporttrainer oder Sporttrainerin
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Wird für eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt, ein Führungszeugnis beantragt, wird automatisch ein europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Hat eine Person neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine oder mehrere EU-Staatsangehörigkeiten, wird ebenfalls ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt; bei mehreren EU-Staatsangehörigkeiten werden Auskünfte aus allen Herkunftsstaaten eingeholt.
Voraussetzungen
Ein erweitertes Führungszeugnis ist gesetzlich vorgesehen oder Sie brauchen es in bestimmten Fällen. Diese Fälle sind:
- Prüfung der persönlichen Eignung für die Wahrnehmung der Aufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe nach § 72 a SGB VIII
- Ausübung einer sonstigen beruflichen oder ehrenamtlichen Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen
- Ausübung einer Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt mit Minderjährigen aufzunehmen
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag stellen:
- persönlich beim Bürgerbüro
- schriftlich, ebenfalls beim Bürgerbüro, unter Nennung der Personendaten (Geburtstag, Geburtsname, evtl. abweichender Familienname, Vorname/n, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Anschrift). In diesem Fall muss die Unterschrift auf dem Antragsschreiben amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Wenn nicht schon aus der Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich, muss die Richtigkeit der Daten nachgewiesen werden. Setzen Sie sich auch wegen der Gebührenbegleichung vor der schriftlichen Antragstellung mit der zuständigen Meldebehörde in Verbindung.
- über ein Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz
Dies bietet sich vor allem an, wenn Sie außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen.
Für jede Form der Antragstellung gilt:
Den Antrag kann auch eine gesetzliche Vertretung stellen (z.B. die Eltern für Minderjährige). Eine andere Person können Sie nicht bevollmächtigen.
Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es direkt vom Bundesamt für Justiz mit der Post.
Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt. Geben Sie daher die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an.
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- schriftliche Aufforderung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin beziehungsweise des Einrichtungsträgers auf Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses
- zusätzlich bei Führungszeugnis (O) zur Vorlage bei einer Behörde: Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck
Hinweis: Lassen Sie sich von der anfordernden Stelle schriftlich bestätigen, dass bei Ihnen die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen.
Wenn Sie Ihr Führungszeugnis im Internet über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz stellen möchten, brauchen Sie zusätzlich:
- neuer elektronischer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
- Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
- AusweisApp2
- gegebenenfalls digitales Erfassungsgerät wie Scanner oder Digitalkamera, damit Sie Nachweise hochladen können
Kosten
- EUR 13,00
Falls Sie Fragen hierzu haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgerbüro Frau Bäurle, Telefonnummer: 07973 9696-14, michaela.baeurle(@)buehlertann.de, oder Frau Ammon, Telefonnummer: 07973 9696-12, susanne.ammon(@)buehlertann.de
Fragen zum Thema Rente
Wann kann ich meine Rente frühestens beantragen? Habe ich noch Fehlzeiten im Rentenverlauf? Welche Rente kann ich beantragen?
All diese Fragen beantwortet Ihnen im Rathaus:
Frau Michaela Bäurle
Telefonnummer: 07973 9696-14
E-Mail schreiben
Weitere Auskünfte zu den Themen Rente, Rehabilitiation und Altersvorsorge gibt es in den Regionalzentren und über das kostenlose Servicetelefon unter Telefonnummer: 0800 1000480-24.
Regionalzentrum Schwäbisch Hall
Bahnhofstraße 28
74523 Schwäbisch Hall
Telefonnummer: 0791 971300
Zur Homepage
Landesprogramm STÄRKE - Hinweise Familienbildungsfreizeiten
Die Anforderungen an Eltern sind komplexer geworden. Sie müssen den für sich passenden Weg für eine optimale Förderung der Kinder, Berufstätigkeit, Stärkung der Partnerschaft und eigene Bedürfnisse finden.
Angebote zu Pflege , Ernährung und frühkindlicher Entwicklungsförderung finden Sie auf der Homepage des Sozialministeriums Baden-Württemberg.
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: Telefonnummer: 08000 116016
Rund 35 Prozent aller Frauen in Deutschland sind mindestens einmal in ihrem Leben von physischer und/oder sexueller Gewalt betroffen - so das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung der Europäischen Grundrechteagentur. Doch nur ca. 20 Prozent der Frauen wenden sich tatsächlich an eine Beratungsstelle. Hier setzt das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen an.
Unter Telefonnummer: 08000 116 016 und über www.hilfetelefon.de können Frauen, Angehörige und Fachkräfte sich zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen beraten lassen.
An 24 Stunden und 365 Tagen im Jahr sind mehr als 60 Beraterinnen unter dieser Rufnummer und über die barrierefreie Webseite kostenlos vertraulich erreichbar.
Infoflyer in mehreren Sprachen zum download (PDF-Dokument, 485,42 KB, 22.09.2021)