Sterbefall: Gemeinde Bühlertann

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

YouTube

Dies ist ein Dienst zum Anzeigen von Videoinhalten.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Videos anzeigen
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies (falls "Privacy-Enhanced Mode" nicht aktiviert ist)
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Referrer-URL
  • Geräte-Informationen
  • Gesehene Videos
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien

IP-Adresse

Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

Keine Angabe

Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Bühlertann
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
>

Sterbefall

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Ereignet sich in der Familie ein Sterbefall, ist für die Angehörigen eine Reihe von Formalitäten zu erledigen. Wir wollen Ihnen hier eine kurze Information geben, die die wichtigsten Dinge enthält:

  1. Ereignet sich der Todesfall zu Hause, ist zunächst ein Arzt zu verständigen (Hausarzt). Dieser nimmt die Leichenschau vor und händigt den Angehörigen die notwendigen Bescheinigungen (Todesbescheinigungen für das Standesamt und drei weitere Todesbescheinigungen in Umschlägen) aus. Mit diesen Bescheinigungen meldet eine der anzeigepflichtigen Personen (Ehegatte, Kinder, weitere Person oder auch ein von den Angehörigen beauftragter Bestatter) den Sterbefall beim Standesamt an. Der Sterbefall ist innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Ereignet sich der Sterbefall am Wochenende, ist das Standesamt am darauffolgenden Werktag zur Beurkundung des Todesfalls aufzusuchen.  Beim Standesamt erhalten Sie die erforderlichen Sterbeurkunden ausgestellt.
  2. Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder in einem Heim ist das Krankenhaus oder das Heim verpflichtet, den Sterbefall beim Standesamt schriftlich anzuzeigen. Ist der Todesfall in einem auswärtigen Krankenhaus eingetreten, haben die Anzeigepflichtigen beim dortigen Standesamt, das für die Beurkundung des Todesfalles zuständig ist, einen Nachweis der Personalien des Verstorbenen vorzulegen: Personalausweis oder Meldebescheinigung sowie Geburts- und Heiratsurkunde und bei verwitweten Verstorbenen auch die Sterbeurkunde des Ehepartners.
  3. Als nächstes ist der Beerdigungstermin festzulegen. Dieser wird von der Gemeinde im Benehmen mit dem zuständigen Pfarramt und dem Totengräber festgelegt. Bei der Gemeinde muss außerdem angegeben werden, ob ein Einzelgrab, ein Familiengrab oder ein Urnengrab bzw. Beisetzung in der Urnenmauer gewünscht wird.
  4. Für die Einsargung des Verstorbenen und Überführung in die Leichenhalle ist ein Schreiner oder Bestattungsunternehmer zu verständigen. Der Überführungstermin muss der Gemeinde mitgeteilt werden (wird normalerweise durch den Bestatter erledigt).
  5. Die Traueranzeige sollte erst dann aufgegeben werden, wenn der Beerdigungstermin von der Gemeinde bestätigt wurde.
  6. In unserer Gemeinde ist es üblich, dass Nachbarn, Kollegen oder auch Bekannte sich als Sargträger zur Verfügung stellen. Dies ist von den Angehörigen selbst zu regeln. Stehen keine oder nicht ausreichend Sargträger zur Verfügung, ist dies der Gemeinde mitzuteilen.
  7. Nach der Beerdigung sollten Sie daran denken
  • evtl. vorhandene Versicherungen des Verstorbenen abzumelden
  • den Rentenversicherungsträger vom Tode des Rentenberechtigten zu verständigen
  • das sogenannte „Sterbevierteljahr“ (= hinterbliebener Ehegatte kann in bestimmten Fällen die Rente des Verstorbenen für 3 Monate in voller Höhe erhalten) zu beantragen. Die erforderlichen Formulare sind beim Bürgermeisteramt, Frau Bäurle, erhältlich.
  • Hinterbliebenenrente zu beantragen (bitte Termin mit Frau Bäurle vereinbaren).

Für weitere Informationen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Bühlertann jederzeit zur Verfügung.

Bestattungsgebühren

Hier finden Sie die derzeit
aktuellen Bestattungsgebühren (PDF-Datei) der Gemeinde Bühlertann.
Der nachstehende Link führt Sie zur aktuellen
Friedhofsatzung der Gemeinde Bühlertann (PDF-Datei),
aus der Sie alle weiteren Regelungen entnehmen können.