Sterbefall
Was ist bei einem Sterbefall zu tun?
Ereignet sich in der Familie ein Sterbefall, ist für die Angehörigen eine Reihe von Formalitäten zu erledigen. Wir wollen Ihnen hier eine kurze Information geben, die die wichtigsten Dinge enthält:
- Ereignet sich der Todesfall zu Hause, ist zunächst ein Arzt zu verständigen (Hausarzt). Dieser nimmt die Leichenschau vor und händigt den Angehörigen die notwendigen Bescheinigungen (Todesbescheinigungen für das Standesamt und drei weitere Todesbescheinigungen in Umschlägen) aus. Mit diesen Bescheinigungen meldet eine der anzeigepflichtigen Personen (Ehegatte, Kinder, weitere Person oder auch ein von den Angehörigen beauftragter Bestatter) den Sterbefall beim Standesamt an. Der Sterbefall ist innerhalb von 3 Tagen anzuzeigen. Ereignet sich der Sterbefall am Wochenende, ist das Standesamt am darauffolgenden Werktag zur Beurkundung des Todesfalls aufzusuchen. Beim Standesamt erhalten Sie die erforderlichen Sterbeurkunden ausgestellt.
- Bei Sterbefällen im Krankenhaus oder in einem Heim ist das Krankenhaus oder das Heim verpflichtet, den Sterbefall beim Standesamt schriftlich anzuzeigen. Ist der Todesfall in einem auswärtigen Krankenhaus eingetreten, haben die Anzeigepflichtigen beim dortigen Standesamt, das für die Beurkundung des Todesfalles zuständig ist, einen Nachweis der Personalien des Verstorbenen vorzulegen: Personalausweis oder Meldebescheinigung sowie Geburts- und Heiratsurkunde und bei verwitweten Verstorbenen auch die Sterbeurkunde des Ehepartners.
- Als nächstes ist der Beerdigungstermin festzulegen. Dieser wird von der Gemeinde im Benehmen mit dem zuständigen Pfarramt und dem Totengräber festgelegt. Bei der Gemeinde muss außerdem angegeben werden, ob ein Einzelgrab, ein Familiengrab oder ein Urnengrab bzw. Beisetzung in der Urnenmauer gewünscht wird.
- Für die Einsargung des Verstorbenen und Überführung in die Leichenhalle ist ein Schreiner oder Bestattungsunternehmer zu verständigen. Der Überführungstermin muss der Gemeinde mitgeteilt werden (wird normalerweise durch den Bestatter erledigt).
- Die Traueranzeige sollte erst dann aufgegeben werden, wenn der Beerdigungstermin von der Gemeinde bestätigt wurde.
- In unserer Gemeinde ist es üblich, dass Nachbarn, Kollegen oder auch Bekannte sich als Sargträger zur Verfügung stellen. Dies ist von den Angehörigen selbst zu regeln. Stehen keine oder nicht ausreichend Sargträger zur Verfügung, ist dies der Gemeinde mitzuteilen.
- Nach der Beerdigung sollten Sie daran denken
- evtl. vorhandene Versicherungen des Verstorbenen abzumelden
- den Rentenversicherungsträger vom Tode des Rentenberechtigten zu verständigen
- das sogenannte „Sterbevierteljahr“ (= hinterbliebener Ehegatte kann in bestimmten Fällen die Rente des Verstorbenen für 3 Monate in voller Höhe erhalten) zu beantragen. Die erforderlichen Formulare sind beim Bürgermeisteramt, Frau Bäurle, erhältlich.
- Hinterbliebenenrente zu beantragen (bitte Termin mit Frau Bäurle vereinbaren).
Für weitere Informationen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Bühlertann jederzeit zur Verfügung.
Bestattungsgebühren
Hier finden Sie die derzeit
aktuellen Bestattungsgebühren (PDF-Datei) der Gemeinde Bühlertann.
Der nachstehende Link führt Sie zur aktuellen
Friedhofsatzung der Gemeinde Bühlertann (PDF-Datei),
aus der Sie alle weiteren Regelungen entnehmen können.