Reisepass & Expresspass
Reisepass
Beim elektronische Reisepass werden neben dem biometrischen Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert. Die Lieferzeit eines Reisepasses beträgt ca. 3 bis 4 Wochen.
Gebühren
Die Gebühren des Reisepasses:
- unter 24 Jahren
Reisepass mit 32 Seiten: 37,50 EUR - über 24 Jahre
Reisepass mit 32 Seiten: 60,00 EUR
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen (der Antrag kann nur persönlich gestellt werden:
- alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (Passbild) aus neuster Zeit.
- Geburtsurkunde sofern bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden
Reisepass im Expressverfahren (Expresspass)
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Benötigen Sie Ihren Reisepass bereits früher, können Sie einen Expresspass beantragen. Dieser ist im Normalfall nach 72 Stunden abholbereit. Geht die Bestellung bis spätestens 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei in Berlin ein, kann der Reisepass im Expressverfahren binnen 48 Stunden (zwei Werktagen) ausgestellt werden. Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei einem Expresspass um einen ganz normalen Reisepass.
Gebühren
- bis zum 24. Lebensjahr
Expresspass mit 24 Seiten: 69,50 EUR
Expresspass mit 48 Seiten: 91,50 EUR - über 24 Jahre
Expresspass mit 24 Seiten: 92,00 EUR
Expresspass mit 48 Seiten: 114,00 EUR
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen brauche ich?
- Gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- Aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
- Ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
- Ggf. Ihre Geburtsurkunde,
- Bei der Antragstellung für ein Kind : Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Insbesondere bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.
Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen. Sollte nur einer der Sorgeberechtigten vorsprechen können, muss eine Vollmacht und Ausweis-bzw. Passkopie des anderen mitgebracht werden. Es reicht eine formlose Vollmacht aus. Es muss allerdings darin enthalten sein, wer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) die Vollmacht für welches Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) ausstellt. Ebenfalls muss enthalten sein, wer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) vorspricht, um das Ausweisdokument zu beantragen. Derjenige, der bevollmächtigt wird, muss ein originales Ausweisdokument vorlegen. Von demjenigen der bevollmächtigt, reicht eine gut lesbare Kopie. Diese Kopie kann auch im Notfall (ein Elternteil ist z. B. gerade im Ausland und es wird kurzfiristig ein Dokument benötigt) vorgelegt werden. Allerdings sollen alle erforderlichen Unterlagen bei Vorsprache bereits vorliegen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden.