Reisepass & Expresspass: Gemeinde Bühlertann

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Datenempfänger
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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

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ReadSpeaker
ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
Verarbeitungsunternehmen
ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
Datenverarbeitungszwecke

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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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ReadSpeaker webReader speichert zwei Cookies:

1: Ein erstes Cookie, das festlegt, ob die Javascripts beim Laden der Seite geladen werden sollen oder nicht. Dieser Cookie heißt "_rspkrLoadCore" und ist ein Session-Only-Cookie. Dieser Cookie wird gesetzt, wenn der Benutzer mit der Schaltfläche interagiert.

2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

Rechtsgrundlage

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Keine Angabe

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ReadSpeaker, Princenhof park 13, 3972 NG Driebergen-Rijsenburg, Niederlande

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Reisepass & Expresspass

Reisepass

Beim elektronische Reisepass werden neben dem biometrischen Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert. Die Lieferzeit eines Reisepasses beträgt ca. 3 bis 4 Wochen.

Gebühren

Die Gebühren des Reisepasses:

  • unter 24 Jahren
    Reisepass mit 32 Seiten: 37,50 EUR
  • über 24 Jahre
    Reisepass mit 32 Seiten: 60,00 EUR

Benötigte Unterlagen

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen (der Antrag kann nur persönlich gestellt werden:

  • alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (Passbild) aus neuster Zeit.
  • Geburtsurkunde sofern bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden

Reisepass im Expressverfahren (Expresspass)

Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Benötigen Sie Ihren Reisepass bereits früher, können Sie einen Expresspass beantragen. Dieser ist im Normalfall nach 72 Stunden abholbereit. Geht die Bestellung bis spätestens 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei in Berlin ein, kann der Reisepass im Expressverfahren binnen 48 Stunden (zwei Werktagen) ausgestellt werden. Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei einem Expresspass um einen ganz normalen Reisepass.

Gebühren

  • bis zum 24. Lebensjahr
    Expresspass mit 24 Seiten: 69,50 EUR
    Expresspass mit 48 Seiten: 91,50 EUR
  • über 24 Jahre
    Expresspass mit 24 Seiten: 92,00 EUR
    Expresspass mit 48 Seiten: 114,00 EUR

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen brauche ich?

  • Gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • Aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
  • Ggf. Ihren bisherigen Reisepass,
  • Ggf. Ihre Geburtsurkunde,
  • Bei der Antragstellung für ein Kind : Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten, ggf. die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten, den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Insbesondere bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen. Sollte nur einer der Sorgeberechtigten vorsprechen können, muss eine Vollmacht und Ausweis-bzw. Passkopie des anderen mitgebracht werden. Es reicht eine formlose Vollmacht aus. Es muss allerdings darin enthalten sein, wer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) die Vollmacht für welches Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) ausstellt. Ebenfalls muss enthalten sein, wer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) vorspricht, um das Ausweisdokument zu beantragen. Derjenige, der bevollmächtigt wird, muss ein originales Ausweisdokument vorlegen. Von demjenigen der bevollmächtigt, reicht eine gut lesbare Kopie.  Diese Kopie kann auch im Notfall (ein Elternteil ist z. B. gerade im Ausland und es wird kurzfiristig ein Dokument benötigt) vorgelegt werden. Allerdings sollen alle erforderlichen Unterlagen bei Vorsprache bereits vorliegen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden.