Abwasserentsorgung
Gesplittete Abwassergebühr
Der Begriff gesplittete Abwassergebühr (GAG) bezeichnet die getrennte Erhebung von Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser. Die Gebühr für die Abwasserbeseitigung wird aufgeteilt in die Schmutzwassergebühr und in die Niederschlags- und Regenwassergebühr. Somit wird die Abwassergebühr gesplittet und in den Abwassergebührenbescheiden getrennt ausgewiesen. Berechnungsgrundlage für die Schmutzwassergebühr ist wie bisher der am Wasserzähler ermittelte Frischwasserverbrauch. Berechnungsgrundlage für die Niederschlags- und Regenwassergebühr ist die im Einzelfall für jedes Grundstück ermittelte angeschlossene Fläche.
Aktuelle Gebühren
Abwasser
- Schmutzwassergebühr
4,11 EUR/m³ - Niederschlagswassergebühr
0,44 EUR/qm
Weiter zur Abwassersatzung (PDF-Dokument, 117,43 KB, 24.09.2021) der Gemeine Bühlertann
Weiter zur Änderungssatzung (PDF-Dokument, 50,35 KB, 28.01.2022) zur Abwassersatzung


