Öffentliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes "Baumhaushotel" in Bühlertann mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes "Baumhaushotel" in Bühlertann mit Vorhaben- und Erschließungsplan
Der Gemeinderat Bühlertann hat am 14.12.2022 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Baumhaushotel" in Bühlertann mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Maßgebend sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Textteil (planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften) und Begründung vom 14.12.2022, gefertigt vom Landratsamt, Fachbereich Kreisplanung. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
Die Entwürfe des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Satzung über die örtlichen Bauvorschriften zu diesem vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden mit Begründung und Textteil vom 26.01.2023 bis einschließlich 27.02.2023 im Rathaus öffentlich ausgelegt. Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Themenblöcke wurden dabei angesprochen:
- Lage im Landschaftsschutzgebiet
- Notwendigkeit von CEF-Maßnahmen für die Betroffenheit einer Fortpflanzungsstätte des Neuntöters.
- Ökologische Hochwertigkeit der Planungsfläche u. a. durch das Zusammenwirken mehrerer aneinandergrenzender Biotope (Magere Flachlandmähwiese, Streuobstwiese, Feldhecke, Feldböschung).
- Geschütze Fledermäuse und Vögel und deren Störungsanfälligkeit durch Nutzung der Fläche.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen zu diesem Bebauungsplan sind verfügbar:
- Untersuchung zur Eingriffsregelung gemäß § 1a Abs. 3 Baugesetzbuch. Die wesentlichen Inhalte sind: In der Eingriffsregelung wurden die Schutzgüter Tiere, Pflanzen und ihre Lebensräume, Boden, Wasser, Fläche, Klima, Luft hinsichtlich ihres Bestandes untersucht und die Auswirkungen des Eingriffs auf diese Schutzgüter ermittelt. Die untersuchten Schutzgüter Mensch sowie Kulturund Sachgüter sind nicht Gegenstand der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Besondere Auswirkungen hat das Vorhaben auf den Naturhaushalt und das Landschaftsbild. Um diese zu mindern und auszugleichen werden Maßnahmen zur Minimierung und zum Ausgleich im Bebauungsplan und zum Ausgleich externe Maßnahmen festgesetzt.
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Die wesentlichen Inhalte sind: In der saP wurden Fledermäuse, Vögel, Reptilien und Bienen und Schmetterlinge untersucht. Die Baumhöhlen- und Gebäudeuntersuchung der Vorhabensfläche und der Bäume im Umfeld (Obstwiese) ergab keine Hinweise auf eine regelmäßige Nutzung durch Fledermäuse als Quartier. Das Gebiet ist ein allenfalls durchschnittlich frequentiertes Nahrungs- bzw. Durchflugshabitat, allerdings mit einer hohen Artenvielfalt. Die angetroffenen Fledermausarten werden im Gutachten benannt. Bei den Vögeln ist ein durchschnittliches Artenvorkommen festgestellt worden. Hervorzuheben ist das Vorkommen der gefährdeten Arten Feldlerche und Star sowie Goldammer, Feldsperling und Klappergrasmücke, die auf der Vorwarnliste stehen. Als Nahrungsgäste bzw. Durchzügler wurden weitere Arten kartiert. Im Geltungsbereich konnte keine Zauneidechse festgestellt werden. Die Fläche ist auch als Eiablagefläche nicht geeignet. Es wurden insgesamt 11 Bienenarten nachgewiesen. Es kommen keine seltenen oder gefährdeten Wildbienen-Arten vor. Als Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen werden im vorhabenbezogene Bebauungsplan Maßnahmen festgesetzt. Zur Sicherung des Neuntöterrevieres werden außerhalb des Geltungsbereiches, vorgezogene Maßnahmen (CEF) geplant und festgesetzt. Aufgrund der Verschiebung des Geltungsbereiches in südöstlicher Richtung, weiter auf die offenen Ackerflächen, wird von einem Verlust eines Feldlerchenrevieres ausgegangen, hierfür werden ebenfalls vorgezogene Maßnahmen (CEF) geplant und festgesetzt.
Dem Bebauungsplan ist ein Umweltbericht mit umweltbezogenen Informationen beigefügt. Die wesentlichen Inhalte sind:
- Darstellung der übergeordneten Planungen (Regionalplanung und Bauleitplanung)
- Zu beachtende Schutzvorschriften und Restriktionen
- Bestandsanalyse mit Bewertung und Prognose der Umweltauswirkungen bei Durchführung sowie Nichtdurchführung der Planung sowie alternative Planungsmöglichkeiten
- Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen (Lage im Landschaftsschutzgebiet, angrenzende geschützte Biotope, Artenschutz), Boden, Wasser, Klima, Landschaftsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter
- Maßnahmenkonzeption zur Kompensation der Umweltauswirkungen
Während dieser Auslegungsfrist können beim Bürgermeisteramt während der üblichen Dienststunden Stellungnahmen mündlich zu Protokoll oder schriftlich beim Bürgermeisteramt eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Bühlertann und im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg eingestellt.
gez. Fallenbüchel
Bürgermeister