Aktuelles
Abschaffung von Kinderreisepässen
Die Bundesregierung hat zum 31.12.2023 die Abschaffung der Kinderreisepässe beschlossen. Ab 01.01.2024 gibt es für Kinder nur noch Reisepässe oder Personalausweise.
Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Aufgrund des immer wichtiger werdenden Schutzes der Identität der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sollen Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder EU-weit geltenden Mindestsicherheitsstandards genügen, wenn die Ausweise mehrere Jahre gültig sein sollen. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten mit Chip.
Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind.
Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle, Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal werden vermieden.
Bei Reisen innerhalb der EU genügt die Beantragung eines mehrjährig gültigen Personalausweises (mit Chip). Für Reiseziele über die EU hinaus, ist in der Regel ein mehrjährig gültiger Reisepass (mit Chip) erforderlich.
Der Reisepass ist 6 Jahre gültig und kostet für Kinder bis 24 Jahre 37,50 EUR. Der Personalausweis ist auch 6 Jahre gültig und kostet für Kinder bis 24 Jahre 22,80 EUR.
Wir bitten um Beachtung!