Aktuelles: Gemeinde Bühlertann

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ReadSpeaker ist ein Vorleseservice für Internetinhalte. Der Besucher der Webseite kann den Vorleseservice mit einem Klick auf die Funktion aktivieren.
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ReadSpeakerAm Sommerfeld 786825 Bad WörishofenDeutschland Phone: +49 8247 906 30 10Email: deutschland@readspeaker.com
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ReadSpeaker dokumentiert lediglich, wie oft die Vorlese-Funktion angeklickt wurde. Es werden keinerlei nutzerbezogene Daten erhoben, protokolliert oder dokumentiert. ReadSpeaker erhebt und speichert keine Daten, die zur Identifikation einer Person genutzt werden können.

Die IP-Adresse des Website-Besuchers wird im Cookie gespeichert, der Link zum Besucher wird jedoch nur für ReadSpeaker gespeichert, um die vom Benutzer gewählten Einstellungen beizubehalten (Hervorhebungseinstellung, Textgröße usw.). Es kann also keine Verbindung zwischen der IP-Adresse und der tatsächlichen Nutzung oder sogar Web-besuch-Details dieser individuellen Nutzung erfolgen. ReadSpeaker führt statistische Daten über die Verwendung der Sprachfunktion im Allgemeinen. Die statistischen Daten können jedoch nicht mit einzelnen Benutzern oder der Verwendung verknüpft werden. In ReadSpeaker wird nur die Gesamtzahl der Sprachfunktionsaktivierungen pro Webseite gespeichert. Die IP – Adresse wird einige Wochen nach dem  Umwandlungsprozesses wieder gelöscht.

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2: Ein Cookie, der gesetzt wird, wenn Sie Änderungen an der Einstellungsseite vornehmen. Es heißt "ReadSpeakerSettings", kann aber mit einer Konfiguration ("general.cookieName") umbenannt werden. Standardmäßig ist die Cookie-Lebensdauer auf 360 000 000 Millisekunden (~ 4 Tage) festgelegt. Die Lebensdauer des Cookies kann vom Kunden geändert werden, um eine längere / kürzere Lebensdauer zu ermöglichen.

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Mit dem NETZMonitor kann die Gemeinde Bühlertann Energiedaten und Störungsinformationen, die von der Netze BW GmbH bereitgestellt werden, auf ihrer kommunalen Website einbinden
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Netze BW GmbH
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  Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.
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  • Netze BW GmbH

  • IT-Dienstleister der Netze BW GmbH

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St. Gangolf
Bühlertann
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Aktuelles

Information zum Breitbandausbau (Graue Flecken)

icon.crdate27.07.2026

in Bühlertann und den Teilorten

Der Breitbandausbau (Graue Flecken) hat in verschiedenen Bereichen der Gemeinde Bühlertann sowie in den Teilorten begonnen.

Während der Bauzeit kann es örtlich zu Verkehrsbehinderungen und kurzzeitigen Einschränkungen kommen. Wir bitten die Anwohner um Verständnis.

Bei Fragen zum Bauablauf oder zu den Arbeiten vor Ort wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Ansprechpartner:

  • Bauausführung Firma Aytac, Herr Ates, Bauleitung
    Tel.: 0157  5852 1784, E-Mail: buehlertann(@)aytacbau.de
  • Zweckverband Breitband: Herr Wild, Bauleitung
    Tel.: 07904  9459 9287,  E-Mail: wild@breitband-sha.de
  • Planungsbüro seim&partner: Herr Klugmann, Bauüberwachung
    Tel.: 0173  3547 492, E-Mail: franz-josef.klugmann@seim-partner.de
     

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bei der Umsetzung dieser wichtigen Infrastrukturmaßnahme.

Der Zweckverband Breitband - Landkreis Schwäbisch Hall teilt mit:

Warum nicht alle Gebäude gleichzeitig einen Glasfaseranschluss erhalten – So funktioniert der geförderte Breitbandausbau

„Warum wird mein Nachbar bereits an das Glasfasernetz angeschlossen und ich nicht, obwohl ich direkt daneben wohne?“ Diese Frage erreicht den Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall immer wieder. Die Antwort liegt in den gesetzlichen Fördervorgaben von Bund und Land, nach denen der geförderte Breitbandausbau erfolgt.

Anders als häufig angenommen, entscheidet nicht der Zweckverband darüber, welche Gebäude angeschlossen werden. Maßgeblich sind vielmehr die jeweiligen Förderrichtlinien des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Diese legen fest, welche Adressen förderfähig sind und in welcher Reihenfolge der Ausbau erfolgt.
 

Ausbau in mehreren Förderstufen

Der geförderte Glasfaserausbau erfolgt nicht auf einmal, sondern in mehreren Förderstufen.

Den Anfang machten die sogenannten Weißen Flecken. Hierbei handelt es sich um Adressen, die zum Zeitpunkt der Förderantragstellung mit weniger als 30 Mbit/s versorgt waren und deshalb als unterversorgt galten.

Mit der Weiterentwicklung der Förderprogramme wurde der Ausbau auf die sogenannten Grauen Flecken ausgeweitet. Förderfähig sind hier Adressen, die zum jeweiligen Stichtag über keine gigabitfähige Infrastruktur verfügen und deren verfügbare Bandbreite unter den jeweils geltenden Fördergrenzen liegt.

Um die Vielzahl der Projekte besser zu strukturieren, unterscheiden die Förderrichtlinien innerhalb dieser Ausbauprojekte zwischen Hellgrauen Flecken (30 bis unter 100 Mbit/s) und Dunkelgrauen Flecken (100 bis unter 250 Mbit/s). Diese Einteilung dient der Projektorganisation und ermöglicht eine schrittweise Umsetzung der Ausbauprojekte.

Welche Gebäude tatsächlich gefördert werden können, richtet sich ausschließlich nach den zum jeweiligen Förderaufruf geltenden Richtlinien sowie den erhobenen Versorgungsdaten.

„Viele Bürgerinnen und Bürger fragen sich verständlicherweise, warum in ihrer Straße manche Gebäude bereits einen Glasfaseranschluss erhalten und andere noch warten müssen. Entscheidend ist dabei jedoch nicht eine kommunale Priorisierung, sondern die Fördervorgaben von Bund und Land. Diese Regeln sind für alle Kommunen verbindlich. Unser Ziel bleibt unverändert: Schritt für Schritt eine leistungsfähige Glasfaserinfrastruktur für den gesamten Landkreis zu schaffen. Dafür nutzen wir jede Fördermöglichkeit, die sich bietet“, betont Landrat und Verbandsvorsitzender Gerhard Bauer.

 

Warum werden einzelne Häuser zunächst nicht ausgebaut?

In vielen Ortschaften liegen förderfähige und nicht förderfähige Gebäude unmittelbar nebeneinander. Das führt verständlicherweise zu Fragen bei den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern.

Ob ein Gebäude in ein Förderprogramm aufgenommen werden kann, hängt von den zum jeweiligen Stichtag ermittelten Versorgungsdaten und den geltenden Förderrichtlinien ab. So kann es vorkommen, dass ein Haus bereits über eine leistungsfähige Breitbandversorgung verfügt oder eigenwirtschaftlich ausgebaut werden soll und deshalb nicht förderfähig ist.

Ein häufiges Beispiel sind Wohngebiete, in denen bereits ein Kabelanschluss für das Kabelfernsehen (Koaxialnetz) vorhanden ist. Über diese Anschlüsse lassen sich oftmals bereits gigabitfähige Internetgeschwindigkeiten erreichen. Da die Förderprogramme ausschließlich unterversorgte Adressen unterstützen, ist dort ein geförderter Glasfaserausbau in der Regel nicht möglich. Das benachbarte Gebäude kann hingegen die Förderkriterien erfüllen und im Rahmen des geförderten Ausbaus einen Glasfaseranschluss erhalten.

Der Zweckverband ist hierbei an die Vorgaben der Fördermittelgeber gebunden. Eine Erweiterung der Ausbaugebiete über die bewilligten Adressen hinaus ist im Rahmen der Förderung nicht möglich.

 

Ziel bleibt eine flächendeckende Versorgung

Auch wenn der Ausbau in mehreren Schritten erfolgt, verfolgt der Zweckverband Breitband Landkreis Schwäbisch Hall weiterhin das Ziel einer flächendeckenden Glasfaserversorgung im gesamten Verbandsgebiet.

Der Zweckverband bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, dass der Ausbau aufgrund der Förderkulissen nicht überall gleichzeitig erfolgen kann. Gleichzeitig werden kontinuierlich neue Fördermöglichkeiten geprüft und weitere Ausbauprojekte vorbereitet, um möglichst viele Haushalte und Unternehmen an das Glasfasernetz anzuschließen.

Mit dem bisherigen Ausbau konnten bereits zahlreiche unterversorgte Adressen im Landkreis erschlossen werden. Weitere Projekte befinden sich derzeit parallel in Planung oder bereits im Bau und bringen den Landkreis Schritt für Schritt seinem Ziel einer zukunftsfähigen und leistungsfähigen digitalen Infrastruktur näher.

 

Weitere Informationen

Den aktuellen Status sowie weitere Informationen zum Glasfaserausbau finden Sie jederzeit auf der Homepage des Zweckverbands unter breitband-sha.de. Außerdem stehen bei Fragen die Ansprechpartner beim Zweckverband unter 07904/94599280 oder info(@)breitband-sha.de  zur Verfügung.

Die Glasfaser ist ein gemeinsamer Schritt hin zu einer stabilen und zukunftsfähigen Infrastruktur in den Kommunen. Der Ausbau wird großzügig gefördert: zu 50 % vom Bund, das Land beteiligt sich mit 40 %. Für die Kommunen bleiben somit noch zehn Prozent der Gesamtkosten – ein Anteil, der aus eigenen Mitteln finanziert wird.Formularbeginn