Aktuelles: Gemeinde Bühlertann

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Aktuelles

Ausschreibung der Vergabe von Wohnbaugrundstücken

icon.crdate14.01.2026

im Baugebiet „Lichse“

Für das Wohnbaugebiet Lichse wird ein transparentes Vergabeverfahren in der Gemeinde Bühlertann durchgeführt. Das gewählte Verfahren hierzu wurde im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 15. Juli 2025 vorgestellt und durch den Gemeinderat grundsätzlich beschlossen. Auf Grund des Beschlusses wurde die Vergaberichtlinie über die Vergabe von Wohnbaugrundstücken für das Baugebiet „Lichse“, ein Musterkaufvertrag sowie ein Antragsformular als Bewerbungsmuster erarbeitet.

Die für das Bewerbungsverfahren erforderliche Bewerbungsfrist wurde öffentlich im Gemeinderat am 10.12.2025 beschlossen. Diese Veröffentlichung ist somit auch die Ankündigung zum Beginn des Bewerbungsprozesses.

Sämtliche Antragsunterlagen können ab dem 19.01.2026 online unter folgendem Link:

https://www.buehlertann.de/leben-wohnen/bauen-wohnen/baugebieteheruntergeladen werden oder bei Bedarf schriftlich angefordert werden (gebührenpflichtig). Hierzu bitten wir um eine E-Mailanfrage. Eine pdf Bearbeitung des Bewerbungsmusters ist nicht möglich.

 

Ausschreibung der Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Lichse“ in Bühlertann

Der Gemeinderat der Gemeinde Bühlertann hat am 10.12.2025 die Eröffnung des Vergabeverfahrens für Wohnbaugrundstücke im Baugebiet „Lichse“ beschlossen.

Die Grundstücksgrößen der 28 im ersten Bauabschnitt befindlichen Grundstücke variieren zwischen ca. 338 m² und ca. 1867 m². Die Verkaufspreise wurden mit Gemeinderatsbeschluss für Baugrundstücke im Bereich WA1 und MI1 (max. drei Wohnungen) auf 230 Euro/m² zzgl. den Vertragsnebenkosten festgelegt.

Die Verkaufspreise wurden mit Gemeinderatsbeschluss für Baugrundstücke im Bereich WA2 und MI2 (max. acht Wohnungen) auf 255 Euro/m² zzgl. den Vertragsnebenkosten festgelegt.

 

Die Vergabe der zur Verfügung stehenden Plätze erfolgt nach der Richtlinie der Gemeinde Bühlertann für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken für das Baugebiet „Lichse“.

Die Wohnbaugrundstücke werden über ein modifiziertes „Windhundverfahren“, d.h. nach zeitlichem Eingang der Bewerbung vergeben. Für den zeitlichen Eingang der Bewerbung ist der Tag des Eingangs maßgebend, die Uhrzeit wird nicht berücksichtigt. Bei taggleichem Bewerbungseingang entscheidet zwischen eingegangenen Bewerbungen für die Reihenfolge auf der Rangliste das Los, wobei für jeden Tag während des Bewerbungszeitraums eine gesonderte Verlosung stattfindet.

Die Bewerbungsfrist wurde festgelegt vom: 19.01.2026, 08:00 Uhr – 16.02.2026, 16:00 Uhr.

 

Bewerbungen müssen schriftlich und unter Verwendung des von der Gemeinde Bühlertann vorgegebenen Bewerbungsbogens eingereicht werden. Dieser kann auch bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten abgeholt werden.

Vollständige Bewerbungen inklusive des Finanzierungsnachweises können bis einschließlich 16.02.2026, 16:00 Uhr (Bewerbungsschluss) persönlich bei der Gemeindeverwaltung Bühlertann während der Öffnungszeiten eingereicht werden.

Bewerbungen die außerhalb der üblichen Öffnungszeiten eingehen (z.B. durch Einwurf in den Briefkasten des Rathauses), gilt der darauffolgende Arbeitstag als Bewerbungseingang. Bei Bewerbungen, die samstags und sonntags, sowie an Schließtagen oder Feiertagen eingehen, gilt der nachfolgende Arbeitstag als Bewerbungseingang.

Es gelten die bei einem Verkauf der Gemeinde Bühlertann üblichen Konditionen, die sich aus dem Musterkaufvertrag ergeben.

Der gültige Bebauungsplan „Lichse, 1. Änderung“, rechtskräftig seit 13.10.2022 sowie weitere Informationen zum Baugebiet (einschließlich der Bauplatzvergaberichtlinie und dem Musterkaufvertrag), sowie die Lage der zu vergebenden Wohnbaugrundstücke werden auf der Internetseite sowie im Rathaus der Gemeinde Bühlertann, Hauptstraße 12, 74424 Bühlertann zur Einsicht bereitgehalten.

Bitte beachten Sie die Fristen und Öffnungszeiten des Rathauses Bühlertann zur persönlichen Abgabe gemäß der Vergaberichtlinie für die Wohnbauplätze in Lichse.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Bewerberinnen und Bewerber per Los in eine Reihenfolge gebracht. Diese Reihenfolge entscheidet darüber, in welcher Priorität die Plätze ausgewählt werden können. Das Losverfahren ist öffentlich und erfolgt am 23.02.2026 um 11.00 Uhr im Rathaus Bühlertann.