Aktuelles
Neues Gaststättengesetz zum 01.01.2026
icon.crdate05.01.2026
Gestattungen immer rechtzeitig beantragen!
Das Land Baden-Württemberg hat ein neues Gaststättengesetz beschlossen, das zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist. Nach den neuen Regelungen gibt es keine sog. Schankerlaubnisse nach § 12 GastG mehr.
Mit der Bitte um Beachtung für unsere Vereine, Verbände und andere Veranstalter:
Falls Sie bei einer öffentlichen Veranstaltung (wie z.B. Vereinsfeste, Konzerte, Lesungen) alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).
Die Gestattung sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der Gemeindeverwaltung unter gemeinde(@)buehlertann.de beantragt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen Sonja Gürth, Tel. 07973 9696-10, Email. Sonja.Guerth(@)buehlertann.de gerne zur Verfügung.


