Aktuelles: Gemeinde Bühlertann

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Bühlertann
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Aktuelles

Neues Gaststättengesetz zum 01.01.2026

icon.crdate05.01.2026

Gestattungen immer rechtzeitig beantragen!

Das Land Baden-Württemberg hat ein neues Gaststättengesetz beschlossen, das zum 01.01.2026 in Kraft getreten ist. Nach den neuen Regelungen gibt es keine sog. Schankerlaubnisse nach § 12 GastG mehr.

Mit der Bitte um Beachtung für unsere Vereine, Verbände und andere Veranstalter:

Falls Sie bei einer öffentlichen Veranstaltung (wie z.B. Vereinsfeste, Konzerte, Lesungen) alkoholische Getränke ausschenken wollen, benötigen Sie eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz (GastG).
Die Gestattung sollte mindestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der Gemeindeverwaltung unter gemeinde(@)buehlertann.de beantragt werden. 

Für Rückfragen steht Ihnen Sonja Gürth, Tel. 07973 9696-10, Email. Sonja.Guerth(@)buehlertann.de gerne zur Verfügung.