Aktuelles
Grill- und Spielplatzordnung
icon.crdate15.07.2025
für gemeindeeigene Anlagen
Der Gemeinderat Bühlertann hat am 12.06.2006 nachstehende Grill- und Spielplatzordnung für die gemeindeeigenen Anlagen beschlossen:
1.) Der Grill- und Spielplatz darf zwischen 22.00 Uhr und 8.00 Uhr nicht benutzt werden. Auf Antrag kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden, die auf Verlangen vorzuzeigen ist.
2.) Feuer darf nur auf der vorhandenen Brennstelle entfacht werden.
3.) Das Brennmaterial ist mitzubringen. Holzdiebstahl in der Umgebung ist strengstens verboten und wird zur Anzeige gebracht.
4.) Der gesamte Platz und die Feuerstelle ist nach der Benutzung zu reinigen. Anfallender Abfall ist mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
5.) Der Verantwortliche der jeweiligen Benutzer haftet finanziell für Schäden, die während der Benutzung entstehen. Die Gemeinde Bühlertann ist von jeglichem Haftungs- und Schadensersatzansprüchen freigestellt.
6.) Zelten, Campieren und Übernachtungen sind verboten.
7.) Den Weisungen des Beauftragten der Gemeindeverwaltung und der Polizei sind Folge zu leisten.
Bitte beachten Sie, dass auf den Grill- und Spielplätzen Halden und Hettensberg aufgrund der Waldbrandgefahr bis auf Weiteres das Grillen untersagt ist und nur Gasgrille erlaubt sind.
Bürgermeisteramt Bühlertann


