Aktuelles
Der Landkreis Schwäbisch Hall informiert:
icon.crdate13.03.2025
Geflügelpestausbruch im Landkreis Ansbach
Überwachungszone reicht bis in den Landkreis Schwäbisch Hall
Landkreis. Im Landkreis Ansbach wurde im Bereich der Stadt Feuchtwangen ein Ausbruch der Geflügelpest festgestellt. Um den Seuchenbestand wurde eine Schutzzone mit drei Kilometern Radius und eine Überwachungszone mit zehn Kilometern Radius festgelegt.
Die Gemeinde Fichtenau (Gebiet nordöstlich von Bernhardsweiler) sowie die Gemeinde Kreßberg (Ortsteile Riegelbach, Rotmühle, Marktlustenau, Hohenkreßberg) liegen im zehn Kilometer Radius und damit in der Überwachungszone.
Die Geflügelbetriebe in der Überwachungszone unterliegen verschiedenen Auflagen, die das Veterinäramt des Landratsamtes Schwäbisch Hall am 12.03.2025 über eine Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gemacht hat. So müssen Geflügelhalter in der Überwachungszone beispielsweise dem Veterinäramt die Anzahl der gehaltenen Vögel mit Standort melden, gleiches gilt für verendete Vögel. Es gilt eine Aufstallungspflicht. Weiter sind Hygienemaßnahmen zu beachten.
Die genaue Beschreibung der Überwachungszone im Landkreis Schwäbisch Hall sowie die Auflistung sämtlicher Auflagen für die Geflügelhalter ist der auf der Website des Landratsamts eingestellten Allgemeinverfügung unter https://www.lrasha.de/landratsamt/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen zu entnehmen.
Unabhängig vom Standort der Geflügelhaltung im Landkreis sind die Geflügelhalter gehalten, bei einem verdächtigen Krankheitsgeschehen in ihrem Bestand wie erhöhte Sterberaten oder Veränderungen bei der Legeleistung, rasch einen Tierarzt hinzuzuziehen und großen Wert auf Biosicherheitsmaßnahmen in ihrem Betrieb zu legen.
Das Geflügel im Ausbruchsbestand im Landkreis Ansbach wurde zwischenzeitlich getötet.
In den nächsten vier Wochen wird das Veterinäramt des Landratsamtes Schwäbisch Hall das Geflügel der in der Überwachungszone liegenden Betriebe stichprobenhaft untersuchen und gegebenenfalls beproben.