Aktuelles
Gutscheinkarten zum Landesfamilienpass für das Jahr 2025 sowie Antragsformulare zur Neuausstellung können im Bürgerbüro der Gemeinde Bühlertann abgeholt werden.
Einen Landesfamilienpass können Familien erhalten, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Familien mit mind. drei kindergeldberechtigen Kindern
- Alleinerziehende, die mit mind. einem kindergeldberechtigten Kind zusammenleben
- Familien mit einem schwerbehinderten, kindergeldberechtigten, Kind das mind. 50 v.H. Erwerbsminderung besitzt, zusammenleben
- Familien, die Kinderzuschlag, Wohngeld oder Bürgergeld erhalten, und mit mind. einem kindergeldberechtigtem Kind zusammenleben
- Familien die Leistungen nach dem AsylbLG erhalten und mind. mit einem kindergeldberechtigen Kind zusammenleben
Bei der Ausstellung können neben den Eltern noch bis zu vier weitere Erwachsene als Begleitpersonen im Pass eingetragen werden.
Wozu benötigen Sie die Gutscheinkarte zum Landesfamilienpass?
Die Gutscheinkarte, die Sie jedes Jahr erneut bei uns abholen müssen, enthält die Wertmarken für staatl. Einrichtungen und sonstige Objekte. Mit den neuen Gutscheinkarten 2025 und unter Vorlage des Landesfamilienpasses können die staatl. Schlösser, Gärten und Museen in Baden Württemberg sowie sonstige Objekte kostenfrei bzw. zu ermäßigtem Eintritt besucht werden. Bei jedem Besuch ist der entsprechende Gutschein einzulösen.
Wir weisen darauf hin, dass seit dem Jahr 2010 die Broschüre „Staatl. Schlösser und Gärten“ von der Schlösserverwaltung nicht mehr neu aufgelegt wird. Es können eine Vielzahl an Flyern zu den einzelnen Objekten auf der Homepage www.schloesser-und-gaerten.de heruntergeladen werden. Dort ist auch eine Liste aller Objekte eingestellt, in denen der Landesfamilienpass Gültigkeit hat.