Aktuelles
Informationen zur Bundestagswahl 2025
icon.crdate17.12.2024
Wahlscheinanträge/Wahllokale
Bundestagswahl 2025: Wahlscheinanträge
Das endgültige Wahldatum muss noch durch den Bundespräsidenten festgelegt werden, aber nach derzeitigem Stand wird die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stattfinden. Die Stimmzettel und auch manch andere Wahlunterlagen können erst gedruckt werden, wenn die Frist zur Einreichung, Prüfung und Anfechtung der Wahlvorschläge abgelaufen ist. Dadurch haben die Gemeinden nur ein relativ enges Zeitfenster zur Vorbereitung der Wahlen. Dies betrifft insbesondere die Briefwahl. Für diese oder für die Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises ist ein Wahlschein erforderlich. Die Landeswahlleitung geht derzeit davon aus, dass nur ca. zwei Wochen vor der Wahl für die Bearbeitung der Wahlscheinanträge zur Verfügung stehen. Theoretisch kann bereits jetzt ein Wahlschein beantragt werden, die Stimmzettel können jedoch erst verschickt werden, wenn die Stimmzettel vorliegen.
Der Versand bzw. die Verteilung der Stimmzettel wird voraussichtlich nicht vor dem 10. Februar 2025 erfolgen können. Es gibt jedoch ab diesem Zeitpunkt die Möglichkeit die Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten persönlich im Bürgerbüro abzuholen und die Briefwahl direkt im Rathaus auszuüben. Zu diesem Zweck wird eine Wahlkabine im Erdgeschoss aufgestellt und der Wahlbrief kann in eine bereitgestellte Wahlurne im Bürgerbüro eingeworfen werden. Wer sich die Wahlscheinunterlagen zuschicken lässt, kann seinen Wahlbrief auch direkt am Rathausbriefkasten einwerfen, anstatt ihn mit einem Postunternehmen zurückzuschicken. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn nicht gewährleistet ist, dass der Wahlbrief per Post rechtzeitig bis zum Wahltag um 18.00 Uhr im Rathaus ankommt.
Den Wahlscheinantrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich Ende Januar verschickt. Sie finden den Wahlscheinantrag auch in Kürze auf der Internetseite der Gemeinde Bühlertann (Startseite, Rubrik Neuigkeiten).
ALLE GENANNTEN TERMINE STEHEN UNTER DEM VORBEHALT, DASS ALS WAHLTERMIN DER 23. FEBRUAR 2025 FESTGESETZT WIRD. Sollte der Bundespräsident einen anderen Wahltag als den 23. Februar 2025 bestimmen, werden die Fristen entsprechend anders geregelt.
Sobald es weitere Informationen zur Bundestagswahl gibt, werden wir diese selbstverständlich veröffentlichen.
Ihre Gemeindeverwaltung
Festlegung der Wahllokale in Bühlertann für die Bundestagswahl 2025
Die Wahllokale für die Bezirke Bühlertann 1 und Bühlertann 2 werden im Schulzentrum Bühlertann (Schulstraße 10 in 74424 Bühlertann) eingerichtet, vgl. beigefügtes Bild. Das Wahllokal für Bühlertann 1 wird in der Aula eingerichtet und das Wahllokal für den Bezirk Bühlertann 2 im Musiksaal – direkt nebenan. Die bisherigen Wahllokale in Kottspiel (Mehrzweckhalle) und Fronrot (Dorfgemeinschaftshaus) werden auch für die Bundestagswahl 2025 wie gewohnt genutzt.