Aktuelles: Gemeinde Bühlertann

Seitenbereiche

Dummy
St. Gangolf
Bühlertann
>

Aktuelles

Fördermöglichkeiten zur Modernisierung im Sanierungsgebiet bis 30.04.2027 sichern

icon.crdate16.12.2024

Ortskernsanierung Bühlertann

Ein Teil des Ortskernbereichs Bühlertann wurde im Jahr 2015 zum Sanierungsgebiet erklärt. Durch finanzielle Zuschüsse des Landes und der Gemeinde sollen unter anderem private Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben unterstützt werden. Neben dem Erhalt des historischen Ortskerns soll zugleich auch die Wohn- und Lebensqualität für die Anwohnerschaft verbessert werden.

Ziel einer privaten umfassenden Gebäudemodernisierung ist die Beseitigung von Mängeln und die Steigerung des Gebrauchswertes der Immobilie. Hierbei stehen umfassende Modernisierungen, dies bedeutet die Kombination verschiedener baulicher Einzelmaßnahmen, im Fokus. Dabei spielt die die energetische Erneuerung eine wichtige Rolle. Solche Einzelmaßnahmen können sein:

  • Energetische Modernisierungen (z. B. Fassaden-und Dachdämmung, Erneuerung der Fenster und Türen, Austausch der Heizanlage).
  • Erneuerung der Sanitär- und Elektroinstallationen.
  • Verbesserung des Grundrisses.
  • Innenausbau.

Auch für den Abbruch von Gebäuden und Freilegungen von Grundstücken können Sie einen finanziellen Zuschuss erhalten.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:

  • Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
  • Die Maßnahme entspricht den Sanierungszielen.
  • Die Maßnahme muss wirtschaftlich vertretbar und die Finanzierung gesichert sein.
  • Fördermittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
  • Eine Doppelförderung ist unzulässig.
  • Vor Beginn der geplanten Maßnahme wurde eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Bühlertann abgeschlossen.
  • Die Maßnahme muss spätestens bis zum Ende des Bewilligungszeitraums (30.04.2027) abgeschlossen sein.

Sollten Sie Fragen über Fördermöglichkeiten zu einer privaten Sanierungs- oder Abbruchmaßnahme haben, so steht Ihnen als Ansprechpartner Bürgermeister Florian Fallenbüchel (florian.fallenbuechel(@)buehlertann.de, Tel.: 07973 9696-11) oder Sophia Ungerer von der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH (Hohenzollernstraße 12 – 14, 71638 Ludwigsburg, Tel.: 07141 16-757317, E-Mail: sophia.ungerer(@)wuestenrot.de) zur Seite.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite der Gemeinde Bühlertann unter der Rubrik Leben & Wohnen - Bauen & Wohnen - Sanierungsgebiet Ortskern abrufbar.

Die Fördermaßnahme läuft noch bis zum 30.04.2027. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.