Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder
Alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 in
die 1. Klasse in die Grundschule
in Bühlertann eintreten, haben ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser Betreuungsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag. Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Er gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von vier Wochen auch in den Schulferienzeiten. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihrer Kinder wahrnehmen.
Durch Schulunterricht und andere verbindliche Schulangebote wird der Betreuungsanspruch erfüllt. Sofern Sie den Betreuungsanspruch Ihres Kindes darüber hinaus an Schultagen oder/und an Ferientagen im Zeitraum zwischen dem ersten Schultag Ihres Kindes und dem 31.07.2027 wahrnehmen wollen, informieren Sie uns hierüber bis 15. März.2026. Die Einhaltung dieser Frist dient dazu, die von Ihnen gewünschte Betreuung im erforderlichen Umfang rechtzeitig zu organisieren.
Die bisherige Ferienbetreuung mit dem Team der Kernzeitbetreuung bleibt diesen Sommer noch erhalten. Weitere Informationen sowie die Anmeldeformulare finden Sie hier!
Selbstverständlich liegen die Anmeldeformulare auch im Rathaus, im Schulsekretariat sowie in der Kernzeit aus.
Für das Angebot ab dem kommenden Schuljahr erhalten Sie ebenfalls einen Infobrief über die Schulleitung.
Bitte unterrichten Sie uns daher bis 15.03.2026 über den Bedarf für die Betreuung Ihres Kindes im Schuljahr 2026/2027 unter folgender Mailadresse: gemeinde(@)buehlertann.de.
Beachten Sie bei Ihrer Bedarfsmeldung bitte, dass die Betreuung Ihres Kindes entgeltpflichtig ist.
Das bisherige kommunale Angebot „Kernzeitbetreuung“ wird ab dem Schuljahr 2026/2027 von dem Angebot „Flexible Nachmittagsbetreuung“ durch die AWO Schwäbisch Hall abgelöst. Die Betreuungszeit findet im Anschluss an die stundenplanmäßige Unterrichtszeit im Haus der Bildung statt.
Geplant sind zwei Abholzeiten:
Abholzeit 1: 14.00 Uhr
Abholzeit 2: 16.00 Uhr
Zur Klarstellung weisen wir darauf hin, dass Ihre Bedarfsmeldung keine automatische Zusage der gewünschten Betreuung bewirkt. Wir werden uns zur Betreuung Ihres Kindes rechtzeitig vor dem Start des neuen Schuljahres an Sie wenden.
Für etwaige Rückfragen zu Ihrer Bedarfsmeldung und zu den kommunalen Betreuungsangeboten stehen wir Ihnen telefonisch unter 07973/9696 22 zur Verfügung. Sie können sich hierzu auch per Mail an christina.weller(@)buehlertann.de an uns wenden.



