Ferienzeit im Bühlertal-Rechtsanspruch ab Schuljahr 2026/2027
Mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 tritt das Ganztagsförderungsgesetz in Kraft, welches einen Rechtsanspruch auf Betreuung im Umfang von 40 Stunden pro Woche für Kinder in der Grundschule begründet. Dieser Rechtsanspruch wird stufenweise eingeführt, beginnend mit den Kindern aus der ersten Klasse, die im September 2026 eingeschult werden.
Der Rechtsanspruch gilt nicht nur während der Schulzeit, sondern auch während der Ferienzeiten.
Gemeinsam mit der AWO Schwäbisch Hall erfüllen die Gemeinden Bühlertann, Bühlerzell und Obersontheim das Angebot der Ferienbetreuung in einer interkommunalen Zusammenarbeit unter dem Namen „Ferienbetreuung Bühlertal“. Die Ferienbetreuung richtet sich an Kinder der Grundschule von den Klassenstufen 1 bis 4. Das Angebot umfasst alle Ferienabschnitte des Schuljahres mit Ausnahme von 20 Schließtagen. Die Nutzung des Angebotes ist für die Eltern und Erziehungsberechtigten freiwillig, bedarfsorientiert und kostenpflichtig.
Die Ferienbetreuung findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr statt. Die Ferienbetreuung kann mit einem Betreuungsumfang von 6 oder 8 Stunden gewählt werden. Das Angebot findet somit von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr (6 Std.) bzw. bis 15:30 Uhr (8 Std.) statt. Bei beiden Angeboten ist ein warmes Mittagessen enthalten.
Im Schuljahr 2026/2027 wird eine Ferienbetreuung in den Faschingsferien, den Pfingstferien und den Sommerferien angeboten. Die Betreuung findet entweder in Bühlertann, Bühlerzell oder Obersontheim statt. Der genaue Standort wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt.
Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 100,00 € bzw. 110,00 € pro Woche. Das warme Mittagessen ist in diese Gebühren inkludiert.



