Bodenrichtwerte

Bekanntmachung der Bodenrichtwerte

Aufgrund von § 193, Abs. 3 und § 196, Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschidlichen Entwicklungszustandes zu ermitteln (Bodenrichtwerte). Grundlage ist die Auswertung der Kaufverträge (Kaufpreissammlung). Für das Kalenderjahr 2002 hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Bühlertann in seiner Sitzung am 03.06.2002 die Bodenrichtwerte aufgestellt.

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Wiese
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