Reisepass und Expresspass
Der elektronische Reisepass wurde im November 2005 eingeführt, seit November 2007 werden neben dem Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers gespeichert. Die Lieferzeit eines Reisepasses beträgt ca. 3 bis 4 Wochen.
Die Gebühren eine Reisepasses sind unterschiedlich:
unter 24 Jahren |
über 24 Jahre |
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Reisepass mit 32 Seiten |
37,50 EUR |
60,00 EUR |
Reisepass mit 48 Seiten |
59,50 EUR |
82,00 EUR |
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung vorzulegen (der Antrag kann nur persönlich gestellt werden:
- alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass
- 1 aktuelles, biometrisches Lichtbild (Passbild) aus neuster Zeit.
- Geburtsurkunde sofern bisher kein Pass- oder Ausweisdokument vorhanden
Reisepass im Expressverfahren (Expresspass)
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel 3 bis 4 Wochen. Benötigen Sie Ihren Reisepass bereits früher, können Sie einen Expresspass beantragen. Dieser ist im Normalfall nach 72 Stunden abholbereit. Geht die Bestellung bis spätestens 12:00 Uhr bei der Bundesdruckerei GmbH in Berlin ein, kann der Reisepass im Expressverfahren binnen 48 Stunden (zwei Werktagen) ausgestellt werden.
Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei einem Expresspass um einen ganz normalen Reisepass.
Welche Unterlagen brauche ich?
- Alter / Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- Personalausweis und
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.).
Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen. Sollte nur einer der Sorgeberechtigten vorsprechen können, muss eine Vollmacht und Ausweis-bzw. Passkopie des anderen mitgebracht werden. Es reicht eine formlose Vollmacht aus. Es muss allerdings darin enthalten sein, wer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) die Vollmacht für welches Kind (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) ausstellt. Ebenfalls muss enthalten sein, wer (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) vorspricht, um das Ausweisdokument zu beantragen. Derjenige, der bevollmächtigt wird, muss ein originales Ausweisdokument vorlegen. Von demjenigen der bevollmächtigt, reicht eine gut lesbare Kopie. Diese Kopie kann auch im Notfall (ein Elternteil ist z. B. gerade im Ausland und es wird kurzfiristig ein Dokument benötigt) gefaxt werden. Allerdings sollen alle erforderlichen Unterlagen bei Vorsprache bereits vorliegen.
Gebühren
bis zum 24. Lebensjahr |
über 24 Jahre |
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Expresspass mit 24 Seiten |
69,50 EUR |
92,00 EUR |
Expresspass mit 48 Seiten |
91,50 EUR |
114,00 EUR |
Pass- und Ausweisamt
Frau Michaela Bäurle
Tel.: 07973 9696-14
Email schreiben
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige |
Aktuelle Auskünfte zu den Einreisebestimmungen einzelner Staaten können über das Auswärtige Amt eingeholt werden.
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