Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bühlertann
Änderung bei den Jagdpächtern.
Der Gemeinderat, als Jagdvorstand und Verwalter der Jagdgenossenschaft Bühlertann, hat 2014 das Jagdrevier Bühlertann auf die Dauer von 9 Jahren verpachtet. Es haben sich nun Änderungen bei den Pächtern ergeben. Ab 1.4.2017 scheidet Uwe Fischer als Pächter aus dem Jagdrevier IV aus und Paul Schmieg ist alleiniger Pächter. Wie bisher bleibt aber Uwe Fischer Mitpächter des Jagdreviers II. Nachfolgend die Übersicht des gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Bühlertann, aufgeteilt in 5 Jagdbögen/Jagdbezirke:
Jagdbogen Nr. |
Pächter |
---|---|
I |
Johann Pfisterer, Bühlertann |
II |
Uwe Fischer, Bühlerzell |
III |
Helmut Rommel, Ellwangen |
IV |
Paul Schmieg, Bühlertann |
V |
Werner Emmenecker, Ellwangen |
- Lageplan zu den Jagdrevieren
Hinweise zur Wildschadensverhütung:
Besonders bei Maisäckern, dürfen wir um eine enge Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Jagdpächtern bitten. Schutzmaßnahmen bei Maisäckern wie Elektrozäune, Schreckschussanlagen, Radios, Blinkleuchten, usw., dürfen auf keinen Fall beschädigt werden. Nach den Bestimmungen des Bundesjagdgesetzes erlischt der Anspruch auf Wildschadensersatz, wenn der Geschädigte die vom Ersatzpflichtigen zur Abwehr von Wildschäden getroffenen Maßnahmen unwirksam macht.
Hinweise zur Anmeldung von Wildschäden:
Der Anspruch auf Wildschadensersatz erlischt, wenn der Geschädigte den Schadensfall nicht binnen 1 Woche nach Kenntnisnahme beim Bürgermeisteramt anmeldet. Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist, die wir zu beachten bitten.
Das Formular Anmeldung von Wildschäden kann hier abgerufen werden.
Ansonsten hoffen wir auf eine weitere gute Zusammenarbeit zwischen Landwirten, Jagdpächtern und dem Verpächter.
Florian Fallenbüchel
Bürgermeister und Vorsitzender der Jagdgenossenschaft Bühlertann