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BodenrichtwerteBekanntmachung der BodenrichtwerteAufgrund von § 193, Abs. 3 und § 196, Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) hat der Gutachterausschuss durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschidlichen Entwicklungszustandes zu ermitteln (Bodenrichtwerte). Grundlage ist die Auswertung der Kaufverträge (Kaufpreissammlung). Für das Kalenderjahr 2002 hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Bühlertann in seiner Sitzung am 03.06.2002 die Bodenrichtwerte aufgestellt. Die Bodenrichtwerttabelle von Bühlertann können Sie als PDF-Datei herunterladen. Den zum Betrachten notwendigen Adobe Reader können Sie kostenlos downloaden. KontaktGemeinde Bühlertann Gemeindeverwaltung Bühlertann
Hauptstraße 12 | 74424 Bühlertann Tel.: 07973 9696-0 | Fax: 07973 9696-33 | E-Mail |